Ein Kinderwunsch sollte nicht am Wohnort und fehlenden finanziellen Mitteln scheitern

Zu TOP 12 – Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten – der heutigen Landtagssitzung sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

„Unseren Kindern gehört die Zukunft“, das ist für uns alle und gerade für uns Grüne von besonderer Bedeutung. Kinder sind ein Wert an sich, ein Wert für Familien und ein Wert für unsere Gesellschaft insgesamt.

Nicht allen Menschen, die gerne Eltern wären, ist dies vergönnt. Viele Frauen und Männer leiden unter einer ungewollten Kinderlosigkeit. Nicht jedem Paar gelingt es, sich eine andere Perspektive und einen anderen Lebensinhalt aufzubauen.

Wir sprechen heute über Paare, die unbedingt Eltern sein wollen, es aber nicht können. Wir reden nicht von einer kleinen Randgruppe. Fast jedes zehnte Paar ist betroffen – mit über die letzten Jahre zunehmender Tendenz. Es gibt kein Recht auf Elternschaft, aber Paare haben das Recht, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht benachteiligt zu werden. Das ist für uns völlig klar.

Unerfüllter Kinderwunsch ist für die betroffenen Menschen und für deren Partnerschaft eine enorme Herausforderung. Eine Umfrage und der Bericht des Bundesgesundheitsministeriums „Ungewollt Kinderlos 2020“ zeigen, dass Frauen hierbei deutlich stärker belastet sind als Männer. Warum das so ist, dazu gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Die immer noch ungleiche Rollen- und Aufgabenverteilung von Männern und Frauen spielt hierbei mit Sicherheit eine Rolle.

Es muss endlich Schluss sein mit der Stigmatisierung von ungewollter – aber auch von gewollter – Kinderlosigkeit von Frauen. Frauen können Mütter sein, sie müssen es aber nicht. Männer sind genauso betroffen. Ungewollte Kinderlosigkeit ist keine einfache Sache, weder für Männer noch für Frauen. Viele Partnerschaften zerbrechen unter der Belastung.

Deshalb brauchen betroffene Paare eine individuelle Beratung, gute Behandlung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien Finanzierung der Kinderwunschbehandlung. Der Finanzierungs-Flickenteppich bei der künstlichen Befruchtung muss vereinheitlicht werden.

Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Behandlungsversuche 1 bis 3, mindestens aber 50 Prozent. Der vierte Versuch muss selbst gezahlt werden. Es sei denn, sie leben in einem Bundesland, das ein entsprechendes Förderprogramm hat. Dann gibt der Bund zusätzlich zu den Landesmitteln ebenfalls einen Zuschuss. Kinderwunsch nach Postleitzahl – das ergibt doch keinen Sinn.

Die Realität ist: wer kein Geld hat, kann sich eine Kinderwunschbehandlung trotz aller Programme nicht leisten. Das ist eine Diskriminierung und das wollen wir ändern. Ein Kinderwunsch sollte nicht am Wohnort und auch nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Wir sind der Meinung: Die Rahmenbedingungen für eine Kinderwunschbehandlung müssen bundesweit gleich sein. Die Frage, ob Kind oder nicht, darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Die Regeln müssen für Frauen und Männer, für hetero- und homosexuelle Partnerschaften gleichermaßen gelten. Die Finanzierung muss durch die Krankenkassen sichergestellt werden. Genau das sind die Schwerpunkte des vorliegenden Antrages, den wir als Jamaika-Koalition eingebracht haben.

Liebe Kolleg*innen,

ich lade Sie ein, stimmen Sie unserem Antrag zu. Schaffen Sie gleiche und gerechte Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung in Deutschland. Geben Sie Menschen, die Eltern sein wollen, neue Hoffnung.

Herzlichen Dank!

(es gilt das gesprochene Wort)

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