Wir sollten alles dafür tun, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag umgesetzt werden

Zu TOP 9+10 – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes – der heutigen Landtagssitzung sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

In Schleswig-Holstein leben etwa 573.000 Menschen mit Behinderungen und etwa 130.000 Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Zusammen sind das mehr als 700.000 Personen in Schleswig-Holstein. Sie alle haben das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Unterstützung, wenn sie ihre Rechte alleine nicht wahrnehmen können. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir sollten daher alles dafür tun, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltag umgesetzt werden. Das ist uns Grünen ein großes Anliegen.

Deshalb war es an der Zeit, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) zu modernisieren. Es gibt ein allgemeines Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen. Das ist das Kernstück des LBGG. Wichtig ist es, Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung herzustellen. Anpassungen an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) waren erforderlich. Wir haben die Gesetzessystematik klarer, übersichtlicher und anwendungsfreundlicher gestaltet. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz ist moderner geworden und spiegelt jetzt die geänderten gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen wider. Neu ist eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten und die Möglichkeit für ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren.

Deutlicher gefasst worden sind die Ansprüche auf kommunikationsunterstützende Hilfen, zum Beispiel in Form von Gebärdendolmetschung oder Leichter Sprache. Klargestellt worden ist, dass auch die elektronische Verwaltungskommunikation schrittweise barrierefrei gestaltet werden muss.

Neben dem LBGG haben wir und das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz überarbeitet. Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, befinden sich in einer besonderen, einer in vieler Hinsicht sensiblen Situation. Ihr Lebens- und Wohnort ist nicht völlig selbstbestimmt, sondern von anderen organisiert. Darin liegt auch eine gewisse Angewiesenheit oder Abhängigkeit begründet. Aus diesem Grund müssen wir genau hinschauen. Unterstützungsbedürftige Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, haben ein Recht auf Selbstbestimmung und auf Schutz. Genau das regeln wir mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.

In Schleswig-Holstein sind davon rund 65.000 Menschen betroffen. Das ist eine ganze Menge. Etwa 35.000 Menschen leben in stationären Einrichtungen der Pflege und etwa 65.000 erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie alle sollen so gut und selbstbestimmt wie möglich leben. Auch wenn sie pflegebedürftig sind, auch wenn sie vielfältige Unterstützung benötigen. Ich freue mich, dass wir mit beiden vorliegenden Gesetzen auf dem Weg zur Inklusion einen Schritt weiterkommen und ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(es gilt das gesprochene Wort!)

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